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Anlagelösungen mit Vermögensverwaltungsmandat

Maximaler Spielraum in der Anlage grosser Vorsorgeguthaben

Für grosse Freizügigkeitsguthaben oder überobligatorische Pensionskassenvermögen (Bel Etage-Lösung) sind auch Anlagelösungen mit renommierten Privatbanken oder Vermögensverwaltern möglich. Diese beraten Sie umfassend und steuereffizient. Als Vorsorgenehmer bestimmen Sie gemeinsam mit Ihrem Berater die Anlagestrategie Ihres Vorsorgedepots. Mit der Umsetzung der Anlagestrategie muss ein FINMA-akkreditierter Vermögensverwalter beauftragt werden. Dieser stellt sicher,  dass Ihr Wertschriftenportfolio gesetzes- und reglementskonform zusammengestellt ist.
 

Auf Compare Invest finden Sie eine breite Auswahl an selektionierten Anlageprodukten renommierter Anbieter mit allen relevanten Vergleichsdaten.

So erstellen Sie Ihr Anlage-Portfolio

  1. Anlagekategorie wählen
  2. Anlegerprofil ermitteln (Risiko-Check)
  3. Anlageprodukte vergleichen
  4. Virtuelles Portfolio zusammenstellen und mit Index vergleichen. Sie können auch mehrere Portfolios erstellen.
  5. Anlageportfolio unter myPortfolio registrieren und speichern. Sie können sich später wieder einloggen und prüfen, wie sich Ihr Portfolio über die Zeit entwickelt hätte.

 

So setzen Sie Ihr Anlage-Portfolio um

6. Sie können Ihr Wunsch-Portfolio nicht selber umsetzen und werden zur Kontaktaufnahme mit Liberty eingeladen.
 

Wählen Sie Ihre Anlagekategorie

Mandate Invest mit Fonds

  • Zum Vergleich stehen über 25 gesetzeskonforme Vermögensverwaltungsmandate mit Fonds renommierter Privatbanken oder Vermögensverwaltern
  • Übertrag ins Privatvermögen ist in der Regel möglich
  • Konditionen wie für qualifizierte Anleger
  • Die Einhaltung der Anlagevorschriften wird vom Vermögensverwalter überprüft und von der Freizügigkeitsstiftung überwacht
  • Benötigtes Vorsorgekapital: ab CHF 1

Jetzt wählen

Mandate Invest mit Direktanlagen/Fonds

  • Zum Vergleich stehen über 10 gesetzeskonforme Vermögensverwaltungsmandate mit Direktanlagen/Fonds
  • Renommierte Privatbanken oder Vermögensverwalter
  • Übertrag ins Privatvermögen ist möglich
  • Konditionen wie für qualifizierte Anleger
  • Die Einhaltung der Anlagevorschriften wird vom Vermögensverwalter überprüft und von der Freizügigkeitsstiftung überwacht
  • Benötigtes Vorsorgekapital: ab CHF 1 Mio

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